Schufa
Die SCHUFA Holding AG (früher: SCHUFA e. V. - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei, die von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Die Schufa schützt ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen und trägt zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die Schufa ist im Besitz von über 300 Millionen Einzeldaten von 60 Millionen natürlichen Personen. Damit hat sie ca. drei Viertel aller Deutschen erfaßt.
Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 70 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 1 Million Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Akte einsehen wollen. Die Schufa ermittelt nicht selbst Daten. Vertragspartner der Schufa müssen Daten über ihre Kunden an die Schufa liefern. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen der Amtsgerichte. Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben dem Namen, dem Geburtsdatum, dem gegenwärtigen und früheren Anschriften Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (Positivmerkmale) und Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen (Negativmerkmale aus der Geschäftsbeziehung). Daten aus öffentlichen Quellen (wie z. B. Amtsgerichten) können ohne Einwilligung des Kunden verwertet werden.
Positivmerkmale der Schufa:
- Kontoanträge und Daten über Girokonten
- Ausgegebene Kreditkarten
- Kreditanträge und Daten über Kredite
- Leasinggeschäfte
- Bürgschaften
Negativmerkmale der Schufa:
- Gemahnte, aber unbezahlte und nicht bestrittene Forderungen
- Mahnbescheide
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus Schuldnerverzeichnis)
- Haftbefehl wegen Nichtabgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Beantragung/Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Scheck/Kreditkartenmissbrauch
- Scheckrückgabe mangels Deckung
- Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
- Kündigung von Konsumentenkrediten wegen Zahlungsverzugs mit mindestens zwei Raten
Die Höhe des Einkommens wird nicht gespeichert. Die Abfrage der gespeicherten Schufa-Daten ist für Einzelpersonen nicht kostenpflichtig, es sei denn sie erfolgt schriftlich.