Schuldnerberatung - Schuldenberatung
Schuldenberatungen oder Schuldnerberatungen geben den Menschen mit Schuldenproblemen eine Hilfestellung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht.
Gut entwickelte Schuldenberatungs-Stellen orientieren sich an einem ganzheitlichen Beratungskonzept, im besten Falle unter Einbindung von Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Psychologen, Betriebswirten und Juristen.
Hauptziel der Beratung ist es, die Lebensbedürfnisse der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen (z.B. beheizbarer Wohnraum mit Kochgelegenheit, Strom und gesunde Lebensmittel) durch Ausschöpfung aller tatsächlicher und rechtlicher Möglichkeiten zeitnah abzusichern.
Mittelfristig wird dann auch eine psycho-soziale Stabilisierung, die Aktivierung des Selbsthilfe-Potenzials und langfristig die möglichst vollständige Schuldenbefreiung zu bestmöglichen Bedingungen angestrebt. In Deutschland ermöglichen die Regelungen der Insolvenzordnung zahlungsüberpflichteten Menschen eine Schuldenbefreiung durch Gerichtsbeschluss (Restschuldbefreiung). Nach Eröffnung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens und Ablauf einer sechsjährigen Treuhandzeit ("Wohlverhaltensperiode") ist Zahlungs-Entpflichtung durch Gerichts-Beschluss ("Restschuldbefreiung") möglich.
Bis vor Kurzem galten nur solche Schuldnerberatungsstellen als seriös, welche von den Ratsuchenden kein Entgelt verlangen. Von der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberater wird nach wie vor das Kriterium der Kostenfreiheit für den Klienten bevorzugt. So sind die überwiegende Zahl der Schuldnerberatungstellen der freien und öffentlichen Träger (z. B. Landratsämter und Beratungsstellen der Caritas, Diakonie etc.) für die Klienten kostenfrei und sollen dies auch bleiben. Nur private Anbieter verlangen oft Gebühren, was auch verständlich ist, da sie ja davon leben müssen. Diese Abgrenzung hat eine gewisse Berechtigung, da eine unbestimmte Vielzahl von Anbietern insbesondere durch reißerische Anzeigen auffällig geworden waren, die gegen teilweise hohe Gebühren kaum eine Gegenleistung erbracht hatten.
Zusätzlich zu den öffentlich finanzierten Beratungsstellen arbeiten auch Berater und Beraterinnen als selbstständige Dienstleistungs-Anbieter, die nach der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmung als "geeignete Stelle" gemäß § 305 Insolvenzordnung anerkannt sind. Letztere leisten in der Regel jedoch keine umfassende ganzheitliche soziale Arbeit. Aus Kostengründen müssen sich diese Anbieter meistens auf eine rechtliche Beratung im Hinblick auf die Beantragung und Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beschränken.