Vorfälligkeitsentschädigung
Als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet man das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit. Der Kreditgeber kann den durch eine Kündigung entstehenden Zinsausfallschaden verlangen.
Einfacher gesagt: Die Bank verlangt eine Entschädigung für die vorzeitige Ablösung des Bankkredites. Diese Vorfälligkeitsentschädigung setzt sich aus dem Zinsschaden, auch Zinsmargenschaden und Zinsverschlechterungsschaden genannt, und einer Bearbeitungsgebühr zusammen.